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ITALIENISCH SPRACHSCHULEN IN ITALIEN

Italienisch lernen in Florenz - Mailand - Rom - Siena

Vom italienischen Kultusministerium offiziell anerkannt

Italienisch Sprachkurse - Italienischkurse in Italien
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TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Allgemeine Teilnahmebedingungen

1. Abschluss des Vertrages:
Senden Sie bitte die Anmeldung direkt an die von Ihnen gewählte Schule. Das Mindestalter bei Kursantritt beträgt 16 Jahre. Durch die schriftliche Bestätigung seitens der Schule kommt der Vertrag zustande. Diese wird Ihnen so schnell wie möglich zugeschickt.

2. Bezahlung:
2.1. Bitte leisten Sie zusammen mit Ihrer Anmeldung die Einschreibegebühr als Anzahlung. Der Restbetrag ist unaufgefordert spätestens 21 Tage vor Kursbeginn zu entrichten. Bei späterer Anmeldung sind die Gesamtkosten für alle gebuchten Kurse sofort nach Erhalt der Bestätigung zu bezahlen.

2.2. Wir bitten Sie, Zahlungen an die von Ihnen gewählte Schule nach Möglichkeit mittels Kreditkarte, Internationaler Postanweisung bzw. Bankscheck vorzunehmen. Bei Überweisungen per Bank müssen wir Ihnen die gesamten Banktransferspesen belasten (rund 25 Euro).

2.3. Zum Kursantritt sind Sie nur berechtigt, wenn Sie einen Zahlungsnachweis vorlegen.

2.4. Die Unterkunftskosten bezahlen Sie am Tag Ihrer Ankunft. Die Bezahlung erfolgt bar oder mit Reisescheck für jeweils einen Kursmonat (bzw. für eine kürzere Aufenthaltsdauer). Ratenzahlungen sind nicht möglich.

3. Leistungen:
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus unseren Publikationen, der Preisliste sowie aus den darauf bezugnehmenden Angaben in der Bestätigung. Nebenabreden bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

4. Rücktritt:
4.1. Ein Rücktritt vom Kursprogramm ist nur mit eingeschriebenem Brief bzw. Telegramm, Telefax oder Email an das Sekretariat der von Ihnen gewählten Schule möglich.

4.2. Findet der Rücktritt bis 21 Tage vor Kursbeginn statt, so erstattet die Schule die gesamten Kursgebühren abzüglich der Einschreibe-gebühr. Diese kann innerhalb von 12 Monaten nach erstmaligem Kursbeginn für eine spätere Einschreibung gutgeschrieben werden.

4.3. Bei Rücktritt bis 15 Tage vor Kursbeginn beträgt das Storno die Summe der Einschreibegebühr, 1 Woche Kursgebühr sowie 1 Woche Unterkunftskosten. Die Schule akzeptiert bis 15 Tage vor Kursbeginn die Stellung einer Ersatzperson; die Umbuchungsgebühren betragen 45 Euro.

4.4. Bei späterer Rücktritt beträgt das Storno die Summe der Einschreibegebühr, 2 Wochen Kursgebühr sowie 2 Wochen Unterkunftskosten.

4.5. Bei Rücktritt nach Kursbeginn verfallen die gesamten Kosten für alle gebuchten Kurse. Das heisst, es werden keine Kursgebühren zurückerstattet, auch wenn die gebuchte Kursdauer mehr als einen Monat beträgt.

4.6. Der Studienaufenthalt muss an den festgelegten Daten begonnen werden. Es erfolgt keine Vergütung bei späterem Antritt bzw. früherem Abbruch der gebuchten Kurse sowie für versäumte Schulstunden.

5. Unterricht:
Der Sprachunterricht findet jeweils von Montag bis Freitag statt und kann sowohl vormittags als auch nachmittags erfolgen. An italienischen Feier- und Ruhetagen fällt der Unterricht ersatzlos aus.

6. Unterkunft:
6.1. In seltenen Ausnahmefällen, bei denen die vom Kunden gewünschte Unterkunft nicht garantiert werden kann, bietet die Schule eine Alternativlösung. Falls keine schriftliche Abmachung getroffen wurde, gilt der Sonntag ab 14 Uhr vor Kursbeginn als Anreisetag und der Samstag nach Kursende (10 Uhr) als Abreisetag. Die Schule tritt lediglich als Vermittlerin der Unterkunft auf und trägt demzufolge keine Verantwortung in Bezug auf das Mietverhältnis.

6.2. Zur Reservierung der Unterkunft benötigen wir Ihre Kreditkartennummer als Kaution.

6.3. Bei Unterbringung in Wohnungen wird zu Beginn des Aufenthalts eine Kaution von 100 Euro verlangt. Dieses Depot ist bei der Schlüsselübergabe bar bzw. mit Reisescheck zu bezahlen und wird am Ende des Aufenthalts rückerstattet, abzüglich eventueller Schäden, die vom Mieter verursacht werden.

7. Versicherung:
7.1. Unsere Kursteilnehmer sind auf dem Schulweg (eine Stunde vor und nach dem Unterricht), während des Unterrichts sowie an den von der Schule organisierten Freizeitaktivitäten gegen Unfall versichert.

7.2. Die Kursteilnehmer sind weder durch die Schule noch durch den Unterkunftgeber gegen Krankheit, Unfall, Diebstahl oder Verlust von persönlichem Besitz versichert. Wir empfehlen deshalb den Abschluss einer speziellen Versicherung.

7.3. Während des Aufenthalts in Italien müssen Sie gegen Krankheit und Unfall versichert sein. Teilnehmer aus EU-Ländern haben in Italien Anrecht auf kostenlose ärztliche Betreuung, sofern sie im Besitz der EHIC-Karte sind. Es kann bei der Krankenversicherung angefordert werden. Teilnehmer aus andern Ländern fragen ihre Kranken-versicherung, ob eine Auslanddeckung möglich bzw. inbegriffen ist; andernfalls ist eine Reise-Krankenversicherung abzuschliessen.

7.4. Wir empfehlen Ihnen auch den Abschluss einer Reiserücktritts-kostenversicherung, die Ihre Kurs- und Unterkunftskosten im Fall der Stornierung vor Reiseantritt bzw. bei vorzeitigem Abbruch Ihres Sprachstudienaufenthalts (wegen Krankheit, Unfall, Tod eines Familienangehörigen usw.) deckt.

8. Visum:
Westeuropäische Staatsbürger benötigen kein Visum, um in Italien einzureisen, sofern sie sich nicht länger als 90 Tage in Italien aufhalten. Staatsbürger anderer Länder erkundigen sich beim nächstgelegenen italienischen Konsulat über die Einreiseformalitäten. Schulbescheinigungen werden erst nach Anmeldung und Überweisung der Einschreibegebühr ausgestellt. Die Kursteilnehmer sind für das Visum sowie die entsprechenden Kosten selbst verantwortlich.

9. Datenschutz:
Der Teilnehmer ermächtigt die Scuola Leonardo da Vinci, seine persönlichen Daten für die Bearbeitung der Einschreibung sowie für die Zusendung von Informations- und Werbematerial zu verwenden. Der Teilnehmer kann, entsprechend der italienischen Gesetzgebung (Art. 13, 675/96), von der Schule jederzeit die Löschung der persönlichen Daten verlangen .

10. Programm- und Preisänderungen:
Die Schule behält sich das Recht vor, die Kursprogramme sowie die Preise für ihre Leistungen zu ändern.

11. Anerkennung:
Mit der Einschreibung erkennt der Teilnehmer die "Allgemeinen Teilnahmebedingungen" an.